Amazon verbietet Nutzung von Amazon-relevanten Begriffen
Ganz konkret gemeint sind Begriffe wie Amazon, Kindle, Javari und Endless einschließlich Abwandlungen und “Tippfehler”-Begriffen. Diese dürfen weder in einer Domain enthalten sein und auch nicht mehr als Suchbegriffe bzw. Keywords zur Suchmaschinenoptimierung genutzt werden. Damit sind beispielsweise alle Webseiten, die “irgendeine Marke von Amazon.com Inc. oder eines damit verbundenen Unternehmens in einem Zugangsnamen („account name“), Benutzernamen („username“), Gruppennamen („group name“) oder in irgendeiner anderen Bezeichnung oder irgendeinem Kennwort, wie z .B. bei Websites von sog. Sozialen Netzwerken der Fall, beinhalten (beispielsweise würde ein username wie „Endless Schuhe“ oder „Amazon Japan“ oder „Kindle für Sie“, der auf einer Sozialen Netzwerk Website wie Twitter oder Facebook zur Registrierung oder als sonstiges Kennwort genutzt wird, unzulässig sein)…” (Auszug aus den Nutzungsbedingungen) für das Amazon-Partnerprogramm “ungeeignet”.
Amazon.de räumt allen Affiliates ein Widerspruchsrecht bis zum 23.10.2009 ein, verbindet dieses aber gleichzeitig mit einer sehr deutlichen Warnung: “Sie haben das Recht, der Änderung der Teilnahmebedingungen innerhalb von sieben Tagen nach Zugang dieser E-Mail zu widersprechen. Bitte haben Sie jedoch auch Verständnis, dass ein Widerspruch im Interesse der Handhabbarkeit des Programms die Kündigung Ihrer Teilnahme am Partnerprogramm mit einer Frist von sieben Tagen zur Folge haben wird.”
